Mustervertrag /-schreiben
Die HOAI 2009 ist am 18. August in Kraft getreten und muss bei allen Neuverträgen angewendet werden. Die HOAI 2009 lässt den vertraglichen Regelungen zum Honorar wesentlich breiteren Raum, weil eine Reihe von zwingenden Regelungen der alten HOAI weggefallen sind. Damit entsteht ein enormer zusätzlicher Bedarf an individuellen Vertragsregelungen. Der vorliegende Mustervertrag hat das Ziel, alle Stellschrauben bestmöglich zu berücksichtigen. Die Anmerkungen am Ende des Vertrags zeigen, worauf bei der Vertragsabfassung und -gestaltung besonderer Wert gelegt wurde. Der Mustervertrag enthält einige Regelungen, die nur bei Bedarf bzw. objektspezifisch anwendbar sind. Dazu gehören zum Beispiel die Regelungen zu den Besonderen Leistungen. Die Vereinbarungen zu den Terminen und zum Honorar bei Terminverzögerungen sind jedoch zwingende Voraussetzung für eine Abrechnung von verzögerungsbedingtem Zusatzhonorar.
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