13.04.2007 · IWW-Abrufnummer 071193
Bundesministerium der Finanzen: Schreiben vom 20.10.2006 – IV C 5 - S 2334 - 68/06
Einlösen von Payback-Punkten gegen Sach- und Barprämien aus lohnsteuerlicher Sicht
IV C 5 - S 2334 - 68/06
Sehr geehrte Herren,
Vielen Dank für Ihr Schreiben vom 12. September 2006, in dem Sie nach der lohnsteuerlichen Behandlung beim Einlösen von Payback-Punkten gegen Sach- und Barprämien fragen. Im von Ihnen geschilderten Sachverhalt tanken die Arbeitnehmer für dienstliche und private Zwecke mit einer auf den Arbeitgeber ausgestellten Tankkarte bei einer großen Tankstellenkette. Nach dem Tanken werden sog. Payback-Punkte dem privaten Punktekonto gutgeschrieben und ausschließlich privat genutzt.
Die Vorteile aus den dienstlich erworbenen Payback-Punkten führen m.E. zweifelsfrei zu steuerpflichtigem Arbeitslohn. Der Arbeitslohn fließt bei Gutschrift auf dem privaten Punktekonto zu, nicht er bei Einlösung der Payback-Punkte (S.a. R 104a Abs. 3 LStR zu den Gutscheinen und H104a ? Zufluss von Arbeitslohn ? LStH 2006).
Die Anwendung von § 3 Nr. 38 EStG scheidet aus. Zum einen handelt es sich ? zumindest bei der immer möglichen Bareinlösung ? nicht um eine Sachprämie, zum anderen wird keine Dienstleistung in Anspruch genommen, sondern eine Ware erworben.
Der vom Arbeitgeber gezahlte, teilweise für private und teilweise für dienstliche Zwecke genutzte Treibstoff ist für die Lohnversteuerung aufzuteilen; eine andere Handhabe sieht das Einkommensteuergesetz nicht vor. Die auf dem privaten Punktekonto gutgeschriebenen Payback-Punkte sind dementsprechend aufzuteilen. Ein erheblicher Trennungsaufwand ist für mich nicht erkennbar, hilfsweise kommt eine sachgerechte Schätzung in Betracht. Dies gilt unabhängig davon, ob der Arbeitnehmer höherwertigen Treibstoff tankt oder nicht.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
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