Zum Inhalt springen

IWW Institut Praxiswissen auf den Punkt gebracht.

Suche

im Verlagsprogramm


04.03.2010 | Lohnsteuer

Pauschal zum Grundlohn gezahlte Nachtarbeitszuschläge

Pauschal zum Grundlohn gezahlte Nachtarbeitszuschläge können auch ohne Einzelabrechnung steuerfrei sein. Das hat der BFH im Fall einer Bäckerei entschieden (Urteil vom 22.10.2009, Az: VI R 16/08).

Hintergrund: Zuschläge für tatsächlich geleistete Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit sind steuerfrei, wenn sie bestimmte Prozentsätze des Grundlohns nicht übersteigen (§ 3b EStG). Werden monatlich pauschale Zuschläge gezahlt, muss spätestens am Jahresende ein Abgleich mit den anhand der tatsächlich geleisteten Stunden ermittelten möglichen steuerfreien Zuschlägen erfolgen. Im Urteilsfall war diese Einzelabrechnung aus Sicht des BFH aber nicht erforderlich, weil zum einen die Arbeitnehmer nahezu ausschließlich in den Nachtstunden gearbeitet hatten. Außerdem waren die pauschalen Zuschläge so bemessen, dass den Arbeitnehmern auch unter Einbeziehung von Urlaubs- und Fehltagen, weit höhere Zuschläge steuerfrei zugestanden hätten, als ihnen tatsächlich gezahlt wurden.

Das ist eine Information von "Löhne und Gehälter professionell".

Löhne und Gehälter professionell

Mit "Löhne und Gehälter professionell" erhalten Sie jeden Monat aktuelle Informationen zur Lohnsteuer, zur Sozialversicherung und zum entgeltbezogenen Arbeitsrecht.


Jetzt kostenloses Probeexemplar anfordern!


Nach oben

© 2010 IWW-Institut | AGB | Impressum | Presse | RSS | Seite empfehlen | Drucken

myIWW Login

Benutzername
Kennwort (vergessen?)
 Eingeloggt bleiben (?)

Informationen über unsere kostenlosen Newsletter