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Beim BVerfG sind drei Verfahren zur Verfassungsmäßigkeit des Erbschaftsteuerreformgesetzes 2009 anhängig (1 BvR 3198/09, 1 BvR 3197/09 und 1 BvR 3196/09). Hinzu kommt eine Beschwerde beim BFH (II B 168/09, vorgehend: FG München 5.10.09, 4 V 1548/09, DB 09, 2577), ob die Verschärfung für die Steuerklasse II gegen den im GG verbürgten Schutz von Ehe und Familie verstößt. Die Vorinstanz, das FG München, hat keine AdV gewährt, weil von einer möglichen Entscheidung des BVerfG höchstens eine befristete Weitergeltung des Gesetzes zu erwarten sei.