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Die neue Bundesregierung plant eine Reihe von steuerlichen Änderungen. Nachfolgend die wichtigsten Punkte im Überblick.
Das Kindergeld soll um 20 Euro je Kind erhöht werden und der Kinderfreibetrag von 6.024 Euro auf 7.008 Euro steigen.
Der Abzug privater Steuerberatungskosten soll wieder eingeführt werden.
Mit einem neuen Stufentarif sollen weitere Entlastungen bei der Einkommensteuer erfolgen.
Die steuerliche Abzugsfähigkeit von Ausbildungskosten soll neu geordnet werden.
Gebührenpflicht für die verbindliche Auskunft soll auf wesentliche und auf aufwändige Fälle beschränkt werden.
Die Besteuerung des geldwerten Vorteils bei Jahreswagenrabatten und bei der Privatnutzung betrieblicher Fahrzeug soll überprüft werden.
Für geringwertige Wirtschaftsgüter soll ein Wahlrecht kommen, wonach entweder die Sofortabschreibung bis 410 Euro oder die Poolabschreibung für alle Wirtschaftsgüter zwischen 150 Euro und 1.000 Euro anzuwenden ist.
Die Freigrenze bei der Zinsschranke von 3 Mio. Euro soll über 2009 hinaus dauerhaft eingeführt werden. Zudem wird rückwirkend ab 2007 für fünf Jahre ein Vortrag des EBITDA eingeführt, um den Zinsabzug zu verstetigen.
Der Satz der gewerbesteuerlichen Hinzurechnungen für Immobilienmieten soll von 65 Prozent auf 50 Prozent reduziert werden.
Die Sanierungsklausel beim Mantelkauf soll über 2009 hinaus zeitlich unbeschränkt fortgeführt und der Abzug von Verlusten bei Umstrukturierungen innerhalb verbundener Unternehmen genauso wieder zugelassen werden wie der Übergang der Verluste in Höhe der stillen Reserven.
Ab dem 1.1.2010 sollen für Beherbergungsleistungen in Hotel- und Gastronomiegewerbe der ermäßigte Umsatzsteuertarif gelten.
Der Erbschaftsteuersatz für Geschwister und Geschwisterkinder soll von bisher 30 oder 50 Prozent auf einen neuen Steuertarif von 15 bis 43 v.H. sinken.
Die Bedingungen für die Unternehmensnachfolge sollen „krisenfester“ ausgestaltet werden, indem die Wohlverhaltensfrist von sieben oder zehn Jahren verkürzt und die erforderlichen Lohnsummen absenkt werden.
Gesetzlich versicherten Arbeitnehmern soll der Wechsel zur privaten Krankenversicherung wieder erleichtert werden, indem dies künftig wieder nach einmaligem Überschreiten der Versicherungspflichtgrenze möglich sein soll.
Bislang handelt sich um reine Absichtserklärungen. Was von den Vorhaben tatsächlich umgesetzt wird, bleibt abzuwarten. Den gesamten Koalitionsvertrag finden Sie hier.
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