im Verlagsprogramm
Die neue HOAI ist seit 18.8. in Kraft und muss bei allen Neuverträgen angewendet werden. Die HOAI 2009 lässt den vertraglichen Regelungen zum Honorar wesentlich breiteren Raum, weil eine Reihe von zwingenden Regelungen der alten HOAI weggefallen sind. Damit entsteht ein enormer zusätzlicher Bedarf an individuellen Vertragsregelungen. Architekten und Ingenieure profitieren von einer "Mustervertragsserie" im "Wirtschaftsdienst". Den Auftakt macht ein kommentierter Musterarchitektenvertrag für einen Neubau in der September-Ausgabe. Die Anmerkungen am Ende des Vertrags zeigen, worauf bei der Vertragsabfassung und -gestaltung besonderer Wert gelegt wurde.
Die September-Ausgabe können Sie kostenlos hier anfordern.