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17.08.2009 | Neue HOAI tritt am 18. August in Kraft

Neues Honorarzeitalter für Architekten und Ingenieure

Die Neue HOAI 2009 ist am 17. August im Bundesgesetzblatt (BGBl , Teil 1, Nummer 53, Seite 2732) veröffentlicht worden und tritt damit am 18. August in Kraft. Architekten und Ingenieure müssen sich also ab sofort mit einer vollkommen neu strukturierten Honorarordnung vertraut machen. Denn die Neue HOAI hat mit der HOAI alter Prägung nicht mehr viel gemein. Der Informationsbedarf ist daher enorm. Denn nur wer sich jetzt mit den Details der Neuen HOAI auseinandersetzt, schließt für die Zukunft vorteilhafte Honorarvereinbarungen.

Hier ein Überblick über die gravierendsten Änderungen:

1. Begrenzung des Anwendungsbereichs der HOAI auf Büros mit Sitz im Inland.

2. Deregulierung der Beratungsleistungen: Die Planungsleistungen für thermische Bauphysik, Schallschutz, Raumakustik, Bodenmechanik und vermessungstechnische Leistungen werden aus dem verbindlichen Teil der HOAI ausgegliedert, weil es sich dabei nach Ansicht der Bundesregierung um „Beratungsleistungen“ handelt. Und für die soll es keine staatliche Preisvorgabe geben.

3. Abkoppelung der Honorare von der tatsächlichen Bausumme durch die Einführung des Baukostenberechnungsmodells. Das heißt: Die anrechenbaren Kosten berechnen sich nach der am Ende der Lph 3 (Entwurfsplanung) vorliegenden Kostenberechnung.

4. Honorarerhöhungen: Die bisherigen Tafelwerte werden pauschal um 10 Prozent angehoben.

5. Die Zeithonorare in § 6 HOAI werden abgeschafft.

6. Auch Besondere Leistungen werden in den unverbindlichen Teil der HOAI verlagert. Sie können jetzt aber leichter vereinbart und abgerechnet werden.

7. § 10 Absatz 3a HOAI (Anrechenbarkeit mitverarbeiteter Bausubstanz) wird abgeschafft. Als Kompensation erfährt der Umbauzuschlag eine stärkere Spreizung.

8. Architekten und Ingenieure müssen künftig das Ergebnis jeder Leistungsphase mit dem Auftraggeber abstimmen.

9. Ein Zusatzhonorar für Änderungsplanungen ist jetzt leichter durchsetzbar.

10. Es gibt eine neue „Honorarbestrafungsregelung“ in § 7 Absatz 7 HOAI. Die greift, wenn im Planungsvertrag einvernehmlich festgelegte anrechenbaren Kosten überschritten werden.

Das sind nur einige der Änderungen. Leser des "Wirtschaftsdienst Ingenieure & Architekten" werden über die optimale Umsetzung der neuen Honorarregeln im Planungsbüro laufend informiert. Auf der website www.hoai2009.de können sich Interessenten außerdem den Videomitschnitt eines 90-minütigen Einführungsseminars „Die Neue HOAI 2009“ kostenlos downloaden.

Wirtschaftsdienst Ingenieure & Architekten

Der „Wirtschaftsdienst Ingenieure & Architekten“ liefert jeden Monat alle wichtigen Informationen zu den Themen Honorargestaltung nach (der neuen) HOAI, Recht und Unternehmensführung im Planungsbüro – leicht verständlich und praxisgerecht aufbereitet.


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