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Architekten und Ingenieure müssen sich in Kürze mit einer neuen Honorarordnung vertraut machen. Der Bundesrat hat der Neuen HOAI 2009 auf seiner Sitzung am 12. Juni 2009 den Segen erteilt.
In einer begleitenden Entschließung fordert der Bundesrat aber zugleich eine weitere Modernisierung und redaktionelle Überarbeitung der HOAI. Problematisch findet die Länderkammer insbesondere, dass verbindliche Honorarsätze allein bei Planungsleistungen vorgegeben sind. Darüber hinaus bitten die Länder die Bundesregierung, innerhalb eines Jahres nach Inkrafttreten der Novelle über die Entwicklung und eventuell notwendige Anpassungsmaßnahmen insbesondere hinsichtlich der Honorarstruktur, des Leistungsbildes, der Anrechenbarkeit nach Bausubstanz sowie der Regelung zur Objektüberwachung zu berichten.
Hier ein Überblick über die
gravierendsten Änderungen
, die die Neue HOAI für die Honorarermittlung von Architekten und Ingenieuren mit sich bringt:
1. Begrenzung des Anwendungsbereichs der HOAI auf Büros mit Sitz im Inland
2. Deregulierung der Beratungsleistungen: Die Planungsleistungen für thermische Bauphysik, Schallschutz, Raumakustik, Bodenmechanik und vermessungstechnische Leistungen werden aus dem verbindlichen Teil der HOAI ausgegliedert, weil es sich dabei nach Ansicht der Ministerien um „Beratungsleistungen“ handelt. Und für die soll es keine staatliche Preisvorgabe geben.
3. Abkoppelung der Honorare von der tatsächlichen Bausumme durch die Einführung des Baukostenberechnungsmodells. Das heißt: Die anrechenbaren Kosten berechnen sich definitiv nach der am Ende der Lph 3 (Entwurfsplanung) vorliegenden Kostenberechnung.
4. Honorarerhöhungen: Die bisherigen Tafelwerte werden pauschal um 10 Prozent angehoben.
5. Die Zeithonorare in § 6 HOAI werden abgeschafft.
6. Auch Besondere Leistungen werden in den unverbindlichen Teil der HOAI verlagert.
7. § 10 Absatz 3a HOAI (Anrechenabarkeit mitverarbeiteter Bausubstanz) wird abgeschafft. Als Kompensation erfährt der Umbauzuschlag eine stärkere Spreizung.