im Verlagsprogramm
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Fall 1: XING-Gruppen nutzen
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Rechtsanwaltsfachangestellte A. aus Hamburg hatte für ihren Mandanten M. 5.000 EUR gegen Schuldner S. tituliert. S. war selbstständig, hatte keine pfändbare Habe und unregelmäßiges Einkommen. A. ermittelte, dass S. als „Coach“ im Bereich Fortbildung Vorträge und Seminare abhielt, dies jedoch unregelmäßig und immer an verschiedenen Orten. Ankündigungen fanden sich nicht. A. recherchierte bei XING und wurde fündig! Grund: Viele Selbstständige melden sich dort an, um für ihre Dienstleistungen zu werben. A. fand S. per Namensuche schnell und entschied sich aus taktischen Gründen dagegen, Kontaktgesuche oder Anfragen an S. zu senden. A. sah jedoch, dass S. in der Gruppe „Fortbildung und Berufserfolg“ Mitglied war. Nach einem Klick auf „Mitglied werden“ war sie ebenfalls Gruppenmitglied und suchte sofort in den Foren nach Informationen über S. Und tatsächlich: In naher Zukunft waren Workshops des S. auf Messen in Berlin und Frankfurt angekündigt. A. schrieb dem S. einen Brief, wies auf seine Workshops hin und vermerkte, dass gegebenenfalls M. vor Ort sei und der Veranstalter als Drittschuldner im Rahmen der Vollstreckung („Coach“-Honorar) von der Sache Kenntnis bekäme. B. reagierte prompt, zahlte die Hälfte und vereinbarte zwei Restraten. Damit B. künftig bei XING nicht auf Ankündigungen oder Foreneinträge verzichtet, nannte S. natürlich nicht ihre Informationsquelle.
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Fall 2: Schlagworte kombinieren, Suchabfragen verfeinern
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Auszubildende N. zeigte in der Kanzlei schnell, was in ihr steckte: Ihre Kolleginnen scheiterten seit Jahren an der Suche nach Schuldner T. Dieser war Autofan und N. entnahm einem alten Aktenvermerk, dass er wohl einmal einem Club speziell für das Modell „Calibra“ angehörte. Nun ging es los: N. checkte Facebook und suchte nach Opel-Fanclubs, kombinierte dies mit Google-Recherchen und fütterte die Maschine mit Schlagworten („Tags“) wie „Opel“, „Calibra“, „Schuldnername“, „Tuning“, „Schuldnerwohnort“ etc. N. gab als Schlagwort auch die Namen zweier Kaufhäuser für Autozubehör ein, die in der Nähe des früheren Schuldnerwohnorts lagen. Diese fand sie zuvor bei Facebook auf der Fanseite eines Autoclubs. Wieder kombinierte N., fügte zwei neue Schlagworte hinzu und - Volltreffer! Auf einem Foto im Album des Autoclubs Y. entdeckte sie eine Person vor einem Auto lehnend, die dem Schuldner ähnlich sah. Das sichtbare (!) Kfz-Kennzeichen glich N. außerdem mit dem Geburtsdatum aus der bereits abgegebenen e.V. ab und stellt eine Übereinstimmung fest. N. googelte das Kfz-Kennzeichen noch einmal allein - und landete mit dem dritten Treffer in einem Auto-Forum mit Angaben über eine unbekannte Nebentätigkeit des T. sowie über einen Fahrzeugbesitz. Die Vollstreckung führte zum Erfolg.
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Fall 3: Bewertungen bei eBay überprüfen
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Auszubildende R. hatte von Mandant G. mit Hilfe eines Rechercheprotokolls erfahren, dass Schuldner S. eine Schwäche für Smartphones hat. In seinem offen einsehbaren Facebook-Profil nannte er viele Handymodelle und Herstellernamen und postet Fotos von Modellen. R. argwöhnte, dass S. häufig neue Geräte kauft und sein altes jeweils verkauft. Sie fragte sich, ob es gegebenenfalls ein zweites Bankkonto gab. In seiner e.V. hatte S. nur eines angegeben. R. durchsuchte das Facebook-Profil und landete auf einem Link, der zu dem eBay-Verkäufer „XY0815“ führt. Ob dahinter S. steckte? R. überprüfte die letzten Verkäufe und schaute sich auch die Bewertungen an. Treffer! Vor einem Monat wurde eingetragen: „Danke für das TOP-Handy. Sorry für späte Überweisung an die Sparkasse“. In der e.V. stand nur ein Konto bei der Z.-Bank. R. schloss daraus auf ein Zweitkonto bei der örtlichen Sparkasse und beantragte einen PfüB, der auch tatsächlich zum Erfolg führte.
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Quelle: Vollstreckung effektiv, Ausgabe 11/2010, Seite 185
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