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21.04.2004 · IWW-Abrufnummer 041065

Vollstreckung effektiv 05/2004

Ersetzung der Zustimmung des Erbbauberechtigten


An das AG ...

Erbbaurechtsgrundbuch von ..., Blatt ..., Erbbaurecht am Grundstück von ..., Flur ...,
Flurstück Nr. ...

In der Erbbaurechtssache des ... (Gläubiger) – Antragstellers –

gegen den ... – Erbbauberechtigten –

beantrage ich namens und in Vollmacht des Antragstellers, die Zustimmung des Antragsgegners als
Eigentümer des o.g. Grundstücks zur Belastung des Erbbaurechts mit einer Zwangssicherungshypothek
zu ersetzen.

Gründe: Der Antragsteller hat gegen den Schuldner als Erbbauberechtigten eine vollstreckbare
Forderung in Höhe von ... EUR nebst ... Prozent Zinsen seit dem ...

Beweis: beglaubigte Abschrift des Titels des AG/LG ..., vom ..., Az. ...

Der Schuldner ist als Erbbauberechtigter im o.g. Erbbaurechtsgrundbuch eingetragen. Nach § 5 ErbbauVO
wurde zwischen Schuldner und Grundstückseigentümer vereinbart, dass zur Belastung des Erbbaurechts die
Zustimmung des Grundstückseigentümers erforderlich ist. Dies betrifft auch eine einzutragende
Zwangssicherungshypothek. Aus dem anliegenden, an den Antragsgegner gerichteten Schreiben vom ...
ist ersichtlich, dass der Antragsgegner zur Zustimmung der Belastung aufgefordert wurde. Dieser
Aufforderung ist er unter Fristsetzung nicht nachgekommen.

Beweis: Aufforderungseinschreiben mit Rückschein vom ...

Gleichfalls weigert sich der Schuldner, die Zustimmungsersetzung zu beantragen. Deswegen hat der Antragsteller als Gläubiger den Anspruch des Schuldners gegen den Erbbauberechtigten durch PfÜB des AG ... vom ..., Az. ..., pfänden und sich zur Einziehung überweisen lassen.



Wichtiger Hinweis: Der Inhalt ist nach bestem Wissen und Kenntnisstand erstellt worden.

Die Komplexität und der ständige Wandel der in ihm behandelten Materie machen es jedoch erforderlich, Haftung und Gewähr auszuschließen.


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