im Verlagsprogramm
Alles Wissenswerte zum Erwerb von Fortbildungspunkten finden Sie in der Anleitung.
Auch Zahnärzte sind zum Nachweis der kontinuierlichen Fortbildung verpflichtet. So muss der Vertragszahnarzt seine Fortbildung durch den Erwerb von Fortbildungspunkten im Sinne des § 95d SGB V nachweisen.
Wenn Ihnen noch Punkte fehlen, können Sie diese jetzt mit den folgenden Fortbildungsmodulen erwerben. Die Vergabe der Punkte entspricht den von der Bundeszahnärztekammer entwickelten "Leitsätzen zur zahnärztlichen Fortbildung" sowie der "Punktebewertung von Fortbildungen" (BZÄK und DGZMK).
In der folgenden Liste finden Sie unsere Fortbildungsmodule. Beachten Sie, dass eine oder mehrere der vier Antwortmöglichkeiten richtig sein können.
Abonnenten des Zahnmedizin Report stehen alle Module kostenfrei zur Verfügung.
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