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  • 01.12.2003 · Fachbeitrag · Betriebsausgaben, Werbungskosten

    Abzug der Kosten für einen beruflich bedingten Umzug

    | Wer aus beruflichen oder betrieblichen Gründen umzieht, kann seine Umzugskosten steuerlich geltend machen: Arbeitnehmer als Werbungskosten, Gewerbetreibende oder Freiberufler als Betriebsausgaben. Im nachfolgenden Beitrag wird erläutert, wann genau und in welcher Höhe ein Abzug der Kosten in Betracht kommt. Anlass ist unter anderem das Schreiben des BMF vom 5.8.03 (BStBl I, 416), mit dem die neuen „Umzugskostenpauschalen“ veröffentlicht worden sind. Der Beitrag wird durch einen Berechnungsbogen für Umzugskosten abgerundet. |

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