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  • 04.12.2015 · Fachbeitrag · Insolvenzrecht

    Beschränkter Streitwert der Feststellungsklage

    | Unabhängig von etwaigen Sicherheiten oder Absonderungsrechten bemisst sich der Streitwert einer Feststellungsklage nach § 182 InsO nicht nach dem Nennwert der Forderung, sondern ausschließlich nach den späteren Vollstreckungsaussichten. |