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  • 09.01.2017 · Fachbeitrag · Kindesunterhalt

    Kosten für Kinderfrau kein Mehrbedarf der Kinder

    | Kosten für eine private Kinderfrau begründen regelmäßig keinen Mehrbedarf des Kindes. Sie sind berufsbedingte Aufwendungen des betreuenden Elternteils. Denn das Kind wird typischerweise primär nicht zu pädagogischen Zwecken in die Obhut einer Kinderfrau gegeben, sondern um dem betreuenden Elternteil eine Erwerbstätigkeit zu ermöglichen (OLG Düsseldorf 30.6.16, 1 UF 12/16, Abruf-Nr. 190992 ). |