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  • · Nachricht · FAO-Online-Seminar

    Familienrechtliche Verfahren: So erhalten Sie sicher VKH

    | Das Online-Seminar am 13.9.16 löst immer wiederkehrende und aktuelle Probleme bei der Bewilligung von VKH. Es werden Fragen der Erfolgsaussicht der Rechtsverfolgung und -verteidigung besprochen; welche Voraussetzungen müssen dargelegt und bewiesen werden, um VKH zu erhalten und den Vorwurf der Mutwilligkeit zu entkräften? Die Referentin, die Familienrechtsexpertin RiOLG Eva Bode, stellt die Bedürftigkeitsprüfung des Gerichts dar und zeigt, wie Sie Bedenken gegen die Bedürftigkeit ausräumen können. |

     

    Themen am 13.09.2016:

     

    • Materiell-rechtliche Bewilligungsvoraussetzungen
    • Verfahrensrechtliche Bewilligungsvoraussetzungen
    • Überprüfung der Bedürftigkeit: Wie ist dem Vorwurf zu begegnen, Vermögen und Lebensversicherungen einzusetzen?
    • Erfolgsaussicht: Was ist summarischer Vortrag, was ist ein Beweisantritt und was ist Glaubhaftmachung?
    • Mutwilligkeit und VKH: Welche alternativen Antragsmöglichkeiten gibt es, z. B. im Verbund oder bei Stufenklagen?
    • Maßnahmen nach Abschluss des Hauptverfahrens

     

    Die Seminarinhalte werden tagesaktuell an die neuesten Entwicklungen angepasst!

     

    Wichtig | Bitte nutzen Sie die Teilnahmebestätigung bei Ihrer Kammer zur Vorlage als FAO-Fortbildung. Pro Quartal bieten wir Ihnen jeweils ein FAO-Online-Seminar über zweieinhalb Stunden an. Damit können Sie im Jahr 10 Stunden Ihrer Fortbildungspflicht bequem am PC leisten. Sie können in 2016 noch insgesamt fünf Stunden Pflichtfortbildung beim IWW Institut über FAO-Online Seminare absolvieren. Termine für ein weiteres FAO-Online-Seminare sowie nähere Informationen erhalten Sie unter seminare.iww.de oder bei unserer Seminarabteilung, Tel.: 0211 616812-12.

     

    Zudem können Sie 5 Stunden Pflichtfortbildung als Selbststudium mit Lernerfolgskontrolle erbringen. Mehr dazu finden Sie unter fk.iww.de, unter der Rubrik FAO.

    Quelle: ID 44243129