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  • 25.02.2010 | FamFG

    Das müssen Sie wissen zum Antrag auf Scheidung nach § 133 FamFG

    § 133 FamFG ergänzt § 124 FamFG und regelt die formellen Voraussetzungen des Inhalts der Antragsschrift. Der Checkliste ist zu entnehmen, welche Inhalte danach erforderlich sind:  

     

    Checkliste: Inhalt der Antragsschrift, § 133 FamFG
    • Bezeichnung der Beteiligten (§ 124 FamFG i.V.m. § 253 Abs. 2 Nr. 1 ZPO: Namen und ladungsfähige Anschriften),

     

    • Bezeichnung des Gerichts (§ 124 FamFG, § 253 Abs. 2 Nr. 1 ZPO),

     

    • Bestimmter Antrag (§ 124 FamFG, § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO),

     

    • Bestimmte Angabe des Gegenstands (§ 124 FamFG, § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO: z.B. Scheidung mit Angabe der Eheschließung mit Datum und Standesamt),

     

    • Bestimmte Angabe des Grundes (§ 124, § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO: z.B. Scheitern der Ehe nach § 1565 Abs. 1 BGB),

     

    • Namen und Geburtsdaten von gemeinschaftlichen minderjährigen Kindern und Mitteilung des gewöhnlichen Aufenthalts von gemeinschaftlichen minderjährigen Kindern (§ 133 Abs. 1 Nr. 1 FamFG),

     

    • Erklärung, ob die Ehegatten eine Regelung über die elterliche Sorge, den Umgang und die Unterhaltspflicht gegenüber den gemeinschaftlichen minderjährigen Kindern getroffen haben (§ 133 Abs. 1 Nr. 2 FamFG),

     

    • Erklärung, ob die Ehegatten eine Regelung über die durch die Ehe begründete gesetzliche Unterhaltspflicht, die Rechtsverhältnisse an der Ehewohnung und am Hausrat getroffen haben (§ 133 Abs. 1 Nr. 2 FamFG),

     

    • Angabe, ob Familiensachen, an denen beide Ehegatten beteiligt sind, anderweitig rechtshängig sind (§ 133 Abs. 1 Nr. 3 FamFG),

     

    • Unterschrift des Verfahrensbevollmächtigten (§ 124 FamFG i.V.m. § 253 Abs. 4, § 130 Nr. 6 ZPO, vgl. dazu BGH NJW 05, 2086),

     

    • Schriftliche Einreichung der für die Zustellung erforderlichen Zahl von Abschriften (§ 124 FamFG, § 253 Abs. 5 S. 1 ZPO),

     

    • Beifügung der Heiratsurkunde und der Geburtsurkunden der gemeinschaftlichen minderjährigen Kinder (§ 133 Abs. 2 FamFG).
     

    Im Folgenden gibt Ihnen „Familienrecht kompakt“ eine beispielhafte Musterformulierung an die Hand.  

     

    Musterformulierung: Scheidungsantrag (§ 133 FamFG)

    Antrag auf Ehescheidung  

    In der Familiensache  

    (volles Rubrum)  

     

    zeigen wir an, dass wir die Antragstellerin vertreten. Verfahrensvollmacht nach § 114 Abs. 5 FamFG ist beigefügt.  

     

    Namens und in Vollmacht der Antragstellerin beantragen wir:  

    Die am ... vor dem Standesamt ..., Heiratsregisternummer: ... geschlossene Ehe zwischen der Antragstellerin und dem Antragsgegner wird geschieden.

     

    Begründung:  

     

    I. Die Antragstellerin, geb. am .... und der Antragsgegner, geb. am ..., haben am .... die Ehe miteinander geschlossen.  

     

    Beweis: Beglaubigte Kopie der Heiratsurkunde (§ 133 Abs. 2 FamFG) - Anlage A 1 -  

     

    Aus der Ehe sind 2 Kinder hervorgegangen:  

    • A..., geb. am ...
    • B...., geb. am ...

     

    Beweis: Beglaubigte Kopien der Geburtsurkunden (§ 133 Abs. 2 FamFG) - Anlage A 2 -  

     

    Die örtliche Zuständigkeit des angerufenen Gerichts folgt aus § 122 Nr. 1 FamFG. Ein gemeinsamer Aufenthalt der Beteiligten besteht nicht mehr. Die Antragstellerin und die gemeinsamen Kinder haben ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Bezirk des angerufenen Gerichts.  

     

    Die Beteiligten haben sich über den Kindes- und Ehegattenunterhalt, das Umgangsrecht und die elterliche Sorge geeinigt (§ 133 Abs. 1 Nr. 2 FamFG). Die Haushaltsgegenstände sind geteilt. Andere Familiensachen sind nicht anhängig (§ 133 Abs. 1 Nr. 3 FamFG).  

     

    II. Der Scheidungsantrag wird auf § 1564, § 1565 Abs. 1 BGB gestützt. Die Ehe der Beteiligten ist gescheitert. Eine eheliche Lebensgemeinschaft besteht nicht mehr. Die Ehegatten leben seit dem ..., also länger als ein Jahr getrennt. Der Antragsgegner ist am ... aus der früheren ehelichen Wohnung ausgezogen.  

     

    Die Antragstellerin lehnt die Wiederherstellung der Ehe ab und will geschieden werden, weil die Ehe unheilbar zerrüttet ist.  

     

    Beweis: Anhörung der Beteiligten (§128 FamFG)  

     

    III. Der Versorgungsausgleich soll durchgeführt werden. Wir bitten um Übersendung der Formulare.  

     

    IV. Die Antragstellerin verfügt über ein Einkommen von ... EUR, der Antragsgegner von ... EUR. Daraus errechnet sich ein Streitwert von ... (3-facher Monatswert).  

    Der Versorgungsausgleich wird mit ... EUR bewertet.  

    Den Gerichtskostenvorschuss i.H. von ... EUR fügen wir per Verrechnungsscheck bei.  

     

    Beglaubigte und einfache Abschrift anbei.  

     

    Rechtsanwalt