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  • 21.02.2020 · Erledigtes Verfahren · EStG § 9 Abs 1 S 1 · VI R 1/18

    Mietwohnung, Berufliche Veranlassung, Werbungskosten, Kosten der Lebensführung, Doppelte Haushaltsführung

    Letzte Änderung: 21. Februar 2020, 11:15 Uhr, Aufgenommen: 21. März 2018, 13:00 Uhr

    Sind Aufwendungen für die Anmietung einer Wohnung als Werbungskosten gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG abzugsfähig, wenn zwar die Voraussetzungen einer doppelten Haushaltsführung nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 EStG nicht vorliegen, die Wohnung aber aus ausschließlich beruflichen Gründen vorgehalten wird?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: VI R 1/18

    Normen: EStG § 9 Abs 1 S 1, EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 5, EStG § 12 Nr 1

    Erledigt durch: Urteil vom 23.10.2019, durcherkannt

    Rechtsmittelführer: Verwaltung