21.02.2020 · Erledigtes Verfahren · EStG § 9 Abs 1 S 1 · VI R 1/18
Mietwohnung, Berufliche Veranlassung, Werbungskosten, Kosten der Lebensführung, Doppelte Haushaltsführung
Letzte Änderung: 21. Februar 2020, 11:15 Uhr, Aufgenommen: 21. März 2018, 13:00 Uhr
Sind Aufwendungen für die Anmietung einer Wohnung als Werbungskosten gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG abzugsfähig, wenn zwar die Voraussetzungen einer doppelten Haushaltsführung nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 EStG nicht vorliegen, die Wohnung aber aus ausschließlich beruflichen Gründen vorgehalten wird?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: VI R 1/18
Normen: EStG § 9 Abs 1 S 1, EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 5, EStG § 12 Nr 1
Erledigt durch: Urteil vom 23.10.2019, durcherkannt
Rechtsmittelführer: Verwaltung