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  • 20.02.2018 · Nachricht · Steuerbarkeit von Entschädigungen

    Steuerpflicht der Verdienstausfallentschädigung bei Arbeitslosigkeit

    | Bei Entschädigungen wegen Körperverletzung ist zu unterscheiden zwischen Beträgen, die den Verdienstausfall ersetzen und solchen, die als Ersatz für Arzt- und Heilungskosten und die Mehraufwendungen während der Krankheit, sowie als Ausgleich für immaterielle Einbußen in Form eines Schmerzensgeldes gewährt werden. Nur soweit entgangene oder entgehende Einnahmen aufgrund der verminderten Erwerbsfähigkeit ersetzt werden, besteht eine Steuerpflicht i. S. des § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG. Nach Auffassung des FG Köln besteht eine Steuerpflicht in diesen Fällen aber selbst dann, wenn im Zeitpunkt des schädigenden Ereignisses bereits seit mehreren Jahren kein Erwerbsverhältnis mehr besteht, und die Ersatzleistung daher nur potenziell erzielbare Einnahmen aus nicht-selbstständiger Tätigkeit ausgleicht (FG Köln 1.6.17, 10 K 3444/15, Rev. Az. BFH IX R 25/17, Einspruchsmuster ). |