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  • · Nachricht · Gratis-Einspruchsmuster Oktober 2014

    Werbungskosten für „umgekehrte Familienheimfahrten“

    | Können Aufwendungen für Besuchsfahrten des Ehegatten des Steuerpflichtigen zum Tätigkeitsort des Steuerpflichtigen wegen beruflicher Unabkömmlichkeit des Steuerpflichtigen (sog. „umgekehrte Familienheimfahrten“) als Werbungskosten im Rahmen der Auswärtstätigkeit des Steuerpflichtigen nach § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG berücksichtigt werden? (FG Münster 28.8.13, 12 K 339/10 E, Rev. BFH VI R 22/14) |

     

    Besucht eine Ehefrau ihren auswärtig tätigen Mann am Wochenende, weil dieser die Arbeitsstelle aus dienstlichen Gründen nicht verlassen kann, liegt eine umgekehrte Familienheimfahrt vor. Die Fahrtkosten sind als Werbungskosten nach Reisekostengrundsätzen steuermindernd anzuerkennen. Gegen diese Entscheidung des FG Münster hat die Finanzverwaltung jetzt Revision beim BFH eingelegt (Einspruchmuster).

    Quelle: ID 43020634