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  • · Nachricht · Gratis-Einspruchsmuster (August 2014)

    Nachträgliche Inanspruchnahme des Investitionsabzugsbetrags

    | Das FG Niedersachsen hatte entschieden, dass die bereits erfolgte Anschaffung des begünstigten Wirtschaftsguts der nachträglichen Inanspruchnahme des Investitionsabzugsbetrags nicht entgegenstehe. Die Inanspruchnahme des Abzugsbetrags sei auch nicht deshalb ausgeschlossen, weil sie erst nach Durchführung der Außenprüfung und damit möglicherweise zu dem Zweck erfolgte, die sich aus den Prüfungsfeststellungen ergebende Erhöhung des Gewinns auszugleichen (FG Niedersachsen 18.12.13, 4 K 159/13, BB 14, 622). Die Finanzverwaltung sieht das jedoch anders (Rev. BFH IV R 9/14).

     

    Denn diese steuergünstige Rechtsprechung steht im Widerspruch zu der Auffassung der Finanzverwaltung (BMF 20.11.13, IV C 6 - S 2139-b/07/10002, BStBl I 13, 1493, Tz. 26). Ist die Investition bereits erfolgt, kommt danach die Inanspruchnahme eines Investitionsabzugsbetrags nicht mehr in Betracht, wenn der Abzug mehr als drei Jahre (taggenaue Berechnung) nach Durchführung der Investition beantragt wird (vgl. hierzu BFH 17.6.10, III R 43/06, BStBl II 13, 8) oder wenn die Nachholung erkennbar dem Ausgleich von nachträglichen Einkommenserhöhungen dient (z.B. nach einer Betriebsprüfung, vgl. BFH 29.4. 08, VIII R 62/06, BStBl II 08, 747). Die vom BFM zitierten BFH-Urteile betreffen jedoch die Altfassung des § 7g EStG.

     

    Hier ist der Link zum Einspruchsmuster: http://bit.ly/Einspruchsmuster_August 

    Quelle: ID 42897225