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  • · Fachbeitrag · Erledigte Verfahren

    BFH-Leitsatzentscheidungen

    | Der BFH hat diese Woche seine Leitsatzentscheidungen bekannt gegeben. Hingewiesen sei vor allem auf die Entscheidung zur Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen: Danach ist kein Sonderausgabenabzug einer Versorgungsrente bei fortbestehender Geschäftsführerstellung des Vermögensübergebers möglich. |

     

    Im Einzelnen:

     

     

     

    • Aufwendungen für eine künstliche Befruchtung nach der ICSI-Methode als außergewöhnliche Belastungen (BFH 17.5.17, VI R 34/15)

     

    • Pfändung einer Internet-Domain unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes zulässig (BFH 20.6.17, VII R 27/15)

     

     

     

    • Tatsächliche Verständigung ‒ Wegfall der Geschäftsgrundlage bei beiderseitigem Motivirrtum über die verfahrensrechtliche Umsetzbarkeit einer Verständigung (BFH 11.4.17, IX R 24/15)

     

    • Bezeichnung als wesentliche Betriebsgrundlage, Geldeinwurfautomaten als Kassen, Begründungspflicht eines (Un-)Sicherheitszuschlags (BFH 20.3.17, X R 11/16)

     

    • Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen: kein Sonderausgabenabzug einer Versorgungsrente bei fortbestehender Geschäftsführerstellung des Vermögensübergebers (BFH 20.3.17, X R 35/16)
    Quelle: ID 44851377