· Fachbeitrag · Erledigte Verfahren
BFH-Leitsatzentscheidungen
| Der BFH hat diese Woche seine Leitsatzentscheidungen bekannt gegeben. Hingewiesen sei vor allem auf Ausbildung und Verkauf von Blindenführhunden, die zu gewerblichen Einkünften führen. |
Im Einzelnen:
- Gewerbesteuerpflicht einer vermögensverwaltenden Kapitalgesellschaft vor ihrer Eintragung ins Handelsregister (BFH 24.1.17, I R 81/15)
- Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer beim Erwerb eines Grundstücks zur Errichtung einer Windkraftanlage (BFH 10.5.17, II R 16/14)
- Buchhalter nicht zur Erstellung von Umsatzsteuervoranmeldungen berechtigt (BFH 7.6.17, II R 22/15)
- Zeitpunkt der Nachversteuerung eines negativen Kapitalkontos auf Grund der Auflösung einer KG (BFH 30.3.17, IV R 9/15)
- Ermittlung des Gewinns bei der Veräußerung von jungen Aktien nach Ausübung von Bezugsrechten aus sog. Altanteilen (BFH 9.5.17, VIII R 54/14)
- Ausbildung und Verkauf von Blindenführhunden führt zu gewerblichen Einkünften (BFH 9.5.17, VIII R 11/15)
- Zur mehrfachen Nutzung des Höchstbetrages in § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b Satz 3 EStG i.d.F. des JStG 2010 (BFH 9.5.17, VIII R 15/15)
Quelle: ID 44795801