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  • · Nachricht · Einkommensteuer

    Kosten für zusätzliche Pflegekraft bei Bewohnern von Pflegeheimen sind keine außergewöhnlichen Belastungen

    | Bei vollstationärer Unterbringung in einem Pflegeheim sind selbst getragene Kosten für eine zusätzliche Pflegekraft mangels Angemessenheit nicht als außergewöhnliche Belastungen zu berücksichtigen ( FG München 20.10.15, 10 K 2393/14, Revision zugelassen, Einspruchsmuster ). |

     

    Als außergewöhnliche Belastungen wurden Personalkosten für private Pflegekräfte i. H. von fast 60.000 EUR jährlich geltend gemacht, obwohl eine vollstationäre Versorgung in einem Pflegeheim vorlag. Nach ärztlichem Attest bedurfte die Klägerin einer aufwändigeren und besonderen Pflege, die von dem Pflegepersonal des Heimes nicht erbracht werden konnte. Für FA und FG hatten die Aufwendungen nicht die erforderliche Angemessenheit, wodurch der Abzug als außergewöhnliche Belastungen versagt wurde. Die Klägerin erhielt im Pflegeheim die volle Versorgung entsprechend der festgestellten Pflegestufe. Die Heimversorgung entspricht zwar einem Mindestniveau, durch das zusätzliche Pflegepersonal wurde jedoch der Versorgungsgrad quasi verdoppelt, was weit über die übliche Pflegeleistung hinaus geht. Es bestehe ein offensichtliches Missverhältnis zwischen den Personalkosten zu dem erforderlichen Aufwand.

     

    PRAXISHINWEIS | Interessant ist das Argument der Klägerin, dass die erbrachten Pflegeleistungen Krankheitskosten darstellen, da sie dazu dienen, eine Krankheit erträglicher zu machen. Eine Prüfung der Angemessenheit ist bei Krankheitskosten nicht erforderlich. Außerdem beinhalten sie auch Kosten, die die Mindestversorgung überschreiten können. Es bleibt abzuwarten, ob zumindest eine anteilige Berücksichtigung durch den BFH erfolgt und nach welchem Maßstab eine Aufteilung vorzunehmen ist.

     

    Sofern ein Abzug als außergewöhnliche Belastungen nicht möglich ist, verbleibt zumindest noch eine Berücksichtigung als haushaltsnahe Dienstleistung.

     

    (StB Janine Peine, Wolfenbüttel, www.schmidt-kosanke.de)

    Quelle: ID 43812465