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  • · Fachbeitrag · Anhängige Verfahren

    Anhängige Verfahren des BFH aus dem August 2016

    | Der BFH hat die neuen anhängigen Verfahren bekannt gegeben. Hervorhebenswert ist u.a. das Verfahren zur Frage, ob Eheleute eine konkludente Mitunternehmerschaft bilden, wenn sie je ein Unternehmen führen und sich gegenseitig unterstützen. |

     

    • Nachzahlungszinsen und Übermaßverbot: Ist der gesetzliche Zinssatz von 6 % p.a. verfassungswidrig im Hinblick auf den Gleichheitsgrundsatz und das Übermaßverbot? Kommt ein Billigkeitserlass aus sachlichen Gründen insoweit in Betracht, als bei einer freiwilligen Vorabzahlung ein taggenauer Erlass erfolgen müsste? (FG Düsseldorf 10.3.16, 16 K 2976/14 AO, Rev. BFH III R 10/16)

     

    • Mitunternehmer kraft Ehegattengemeinschaft: Besteht eine konkludente Mitunternehmerschaft zwischen Ehegatten auch dann, wenn ein Ehegatte einen landwirtschaftlichen Betrieb und der andere einen forstwirtschaftlichen Betrieb unterhält und die Ehegatten sich dabei gegenseitig unterstützen? Sind in die Prüfung, ob die im Alleineigentum eines Ehegatten stehenden Flächen die Wesentlichkeitsgrenze überschreiten, neben den landwirtschaftlichen auch die forstwirtschaftlichen Flächen einzubeziehen? Verstößt die Annahme einer konkludenten Ehegatten-Mitunternehmerschaft gegen das Gebot des Schutzes von Ehe und Familie? (FG München 21.4.16, 10 K 1375/15, Rev. BFH IV R 22/16)

     

    • Gewährung von Vorteilen aus einem Bonusprogramm an Fachverkäufer: Steuerpflichtiger (§ 3 Nr. 51 bzw. § 3 Nr. 38 EStG) Arbeitslohn von dritter Seite? Kann die Entscheidung zur Anwendung des § 37b EStG widerrufen werden? (FG Hessen 13.4.16, 7 K 872/13, Rev. BFH VI R 25/16)

     

    • Darlehensverzicht als nachträgliche Anschaffungskosten: Zur Frage, ob der Ausspruch eines Forderungsverzichts des Gesellschafters gegenüber seiner GmbH zu nachträglichen AK führt, wobei sein refinanzierendes Kreditinstitut ihm gegenüber auch einen Forderungsverzicht ausspricht, sodass er als Gesellschafter letztlich nicht wirtschaftlich belastet ist. Nachträgliche Anschaffungskosten in Form von verdeckten Einlagen - Inwieweit kann eine als vGA qualifizierte Leistungsbeziehung zweier sich nahestehender GmbHs beim Gesellschafter zu einer verdeckten Einlage führen, wenn sich beim Anteilseigner durch die vGA keine steuerliche Belastung ergab (verjährte Veranlagungszeiträume, die vGA-Einnahme wurde in gleicher Höhe als Werbungskosten berücksichtigt)? (FG Düsseldorf 20.1.16, 7 K 1699/14 E, Rev. BFH IX R 4/16)

     

    • Vermietungsabsicht: Zur Frage einer weiterhin bestehenden Vermietungsabsicht einer seit 1999 leerstehenden Eigentumswohnung, die sich in einer dringend sanierungsbedürftigen Wohnlage befindet. Welche Bedeutung erlangt in diesem Zusammenhang das Zusammentreffen von außergewöhnlichen und unvorhergesehenen - nicht in der Sphäre des Klägers liegenden- Umständen (u. a. Veruntreuung der Sonderumlage, mehrere Miteigentümer konnten nicht ausfindig gemacht werden)? (FG Mecklenburg-Vorpommern 6.4.16, 3 K 44/14, Rev. BFH IX R 17/16)

     

    • Betriebsaufspaltung: Ob und unter welchen Voraussetzungen kann ein als Tauschobjekt für ein anderes Grundstück überlassenes Grundstück wesentliche Betriebsgrundlage im Sinne der zur Betriebsaufspaltung ergangenen Rechtsprechung sein? (FG Köln 27.8.15, 15 K 2410/15, Rev. BFH X R 34/15)

     

    • Sanierungsgewinn und Billigkeitserlass: Ist der Gewinn des Klägers aus dem Forderungsverzicht eines seiner Gläubigerbanken als Sanierungsgewinn im Sinne der aufgehobenen Vorschrift des § 3 Nr. 66 EStG anzusehen und die darauf beruhende Steuer gemäß BMF-Schreiben vom 27. März 2003 IV A 6 - S 2140-8/03, BStBl I 2003, 240 zu erlassen? (FG Sachsen 15.7.15, 6 K 1145/12, Rev. BFH X R 38/15

     

    • Erhöhte Absetzung für Baudenkmal: Ist eine im Sondereigentum der Kläger stehende Eigentumswohnung, die zwar in einem durch Rechtsverordnung förmlich festgelegten Sanierungsgebiet liegt, jedoch als Penthouse einen Neubau darstellt, da sie sich nicht innerhalb der Altbausubstanz befindet, sondern es sich um einen (erstmaligen) Aufbau auf die Altbausubstanz handelt, nach § 7h EStG begünstigt? Ist eine Aufspaltung der Anschaffungskosten in einen Teil für die Neuerstellung der Wohnung und in einen Teil für die baulichen Sanierungsmaßnahmen am Gemeinschaftseigentum zulässig oder handelt es sich um ein einheitliches Wirtschaftsgut „Eigentumswohnung“? Ist die zu § 7i EStG ergangene Rechtsprechung zur tatbestandsspezifischen Einschränkung des Neubaubegriffs, d. h., dass auch eine durch Ausbau des Dachgeschosses in einem Baudenkmal entstandene Eigentumswohnung steuerrechtlich als Denkmal gefördert werden kann, auf die Vorschrift des § 7h EStG übertragbar? (FG Berlin-Brandenburg 18.2.16, 5 K 11194/13, Rev. BFH X R 6/16)

     

    • Vorsteuerabzug aus einer Entschädigungszahlung bei vorzeitiger Auflösung eines Pachtverhältnisses: Sind für die Beurteilung des Vorsteuerabzugs Leistungen, die vom Unternehmer mit der Absicht bezogen werden, die laufende unternehmerische Tätigkeit zu beenden und gleichzeitig die Gegenstände des Unternehmensvermögens bestmöglich zu verwerten, direkt den Umsätzen aus der Verwertung des Unternehmensvermögens zuzuordnen oder ist ggf. eine Vorsteueraufteilung vorzunehmen? (FG München 26.8.15, 2 K 1687/14, Rev. BFH XI R 3/16)
    Quelle: ID 44232830