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  • · Fachbeitrag · Pflichtteilsergänzung

    Grundstücksschenkung unter Vorbehalt eines Wohnungsrechts: Wann beginnt die 10-Jahres-Frist?

    von RA Notar StB Dipl.-Kfm. Gerhard Slabon, FA ErbR, Paderborn

    | Geklärt ist der Beginn der 10-Jahres-Frist des § 2325 Abs. 3 BGB, wenn ein Hausgrundstück unter Nießbrauchsvorbehalt verschenkt wird. Nicht geklärt war bislang die Frage des Fristlaufs im Falle eines Wohnrechtsvorbehalts. Der BGH hat die Frage nun in seinem Urteil vom 29.6.16 bejaht. |

     

    Sachverhalt

    In 1993 übertrug der Vater seinem Sohn A das von den Eltern bewohnte Wohnhaus. Hierbei behielten sich die Eltern als Gesamtberechtigte ein Wohnungsrecht an den Räumlichkeiten im Erdgeschoss vor. Zudem gestatteten die Eltern dem Übernehmer Grundpfandrechte bis zur Höhe von 200.000 DM zu bewilligen, also die Immobilie vorrangig vor dem Wohnrecht zu belasten.

     

    Nach dem Tod des Vaters im Jahr 2012 machte der weitere Sohn B Pflichtteilsergänzungsansprüche gegen die Mutter als testamentarische Alleinerbin geltend. Zwischen Grundstücksübertragung im Jahr 1993 und dem Erbfall (2012) wäre die 10-Jahres-Frist des § 2325 Abs. 3 BGB jedenfalls abgelaufen. Fraglich war hier aber, ob aufgrund des vorbehaltenen Wohnungsrechts die Frist überhaupt zu laufen begann.

     

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