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  • · Fachbeitrag · Erbschaftsteuer

    Kein leichter Fall: So wird die Erbschaftsteuer für den Erben und den Vermächtnisnehmer ermittelt

    von Prof. Dr. Gerd Brüggemann, Münster

    | Die Ermittlung der Erbschaftsteuer kann sich auch bei eher unproblematisch erscheinenden Erbfällen in der Gesamtbetrachtung der Geschehensabläufe als durchaus aufwendig erweisen. Im folgenden Musterfall wird die Erbschaftsteuer für die Erbin, die geschiedene Ehefrau, und den Neffen seiner früheren Ehefrau ermittelt, der das Einzelunternehmen des Erblassers als Vermächtnis bekommt. |

    1. Musterfall

    Der Unternehmer U verstarb am 25.3.16. U war früher mit T verheiratet, die Ehe war kinderlos geblieben und im Jahr 2010 geschieden worden. Aus Freude über das einvernehmlich durchgeführte Scheidungsverfahren hatte U der T mit notariellem Vertrag vom 11.9.11 noch einen Betrag von 100.000 EUR geschenkt und im Schenkungsvertrag die hierfür anfallende Schenkungsteuer übernommen. Eine entsprechende Veranlagung hat das FA noch in 2011 durchgeführt und abgeschlossen. U hat in seinem Testament T trotz der Scheidung als Alleinerbin eingesetzt. Im Wege des Vermächtnisses hat U angeordnet, dass der am 27.8.88 geborene L, Sohn einer Schwester der T, sein Einzelunternehmen und ein bebautes Grundstück in Wuppertal einschließlich der damit im wirtschaftlichen Zusammenhang stehenden Verbindlichkeiten erhalten soll. L erklärte am 15.8.16 ausdrücklich, dass er das Vermächtnis annimmt (§ 2180 BGB). Der Nachlass des verstorbenen U setzte sich wie folgt zusammen:

     

    Einzelunternehmen: Für das Unternehmen hat das Betriebsfinanzamt einen Wert von 2.969.000 EUR festgestellt, der Anteil des Verwaltungsvermögens wurde auf 23 % festgesetzt.

      

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