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  • 02.01.2017 · Fachbeitrag · Prozessrecht

    Nachlasspfleger: kein § 780 ZPO bei Festsetzung der Vergütung

    | Im Verfahren auf Festsetzung der Vergütung des Nachlasspflegers kann kein Vorbehalt der beschränkten Erbenhaftung (§ 780 ZPO) erfolgen. Denn dieser erfolgt aufgrund einer Einrede des Erben, die der Sache nach auf dem materiellen Recht beruht (OLG Hamm 31.8.16, 15 W 273/16, Abruf-Nr.  190651 ). |