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· Liquiditätshilfen

Anlaufstellen für Corona-Soforthilfen in den 16 Bundesländern

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| Die Bundesregierung ermöglicht Kleinunternehmern, Soloselbstständigen und Freiberuflern unbürokratische Soforthilfe zur Bewältigung der Coronakrise. Doch an wen wenden sich die Betroffenen, die eine finanzielle Soforthilfe in Form eines Zuschusses benötigen? In der Zusammenstellung finden Sie die Anlaufstellen in allen 16 Bundesländern. |

Zuschüsse zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen

Nach den Beschlüssen der Bundes sollen zeitnah Zuschüsse in Höhe von bis zu 15.000 Euro zur Behebung von Liquiditätsengpässen bei Kleinunternehmen ausgezahlt werden. Es geht bei diesen Zuschüssen des Bundes im Rahmen der Coronakrise um Einmalzahlungen in Höhe von

  • bis zu 9.000 Euro für Betriebe mit bis zu 5 Beschäftigten und
  • bis zu 15.000 Euro für Betriebe mit bis zu 10 Beschäftigten.

 

 

Die Zuschüsse, mit denen akute Liquiditätsengpässe überwunden werden sollen und die nicht zurückgezahlt werden müssen, können Kleinstunternehmen aus allen Wirtschaftsbereichen sowie Soloselbständige und Angehörige der Freien Berufe mit bis zu 10 Beschäftigten für einen Zeitraum von drei Monaten erhalten.

 

In den einzelnen Bundesländern sind für die Beantragung und Auszahlung allerdings unterschiedliche Stellen mit der Umsetzung betraut. Zudem bestehen in einigen Bundesländern bereits spezifische Soforthilfprogramme, die auf die bundesweiten Zuschüsse abgestimmt und ggf. angerechnet werden. Weitere Unterstützungen, die hier nicht aufgelistet sind, bieten zum Teil auch die Städte und Kommunen. Hier lohnt sich ein Blick auf den jeweiligen Websites.

 

  • Diese Informationen müssen Sie geben ...
  • Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass, usw.)
  • Handelsregisternummer oder eine andere Registernummer (soweit vorhanden) und das zugehörige Amtsgericht
  • Steuernummer des Unternehmens und die Steuer-ID eines der Eigentümer
  • Adresse des Unternehmens, sofern sie von der Privatadresse abweicht
  • Bankverbindung (IBAN + Kreditinstitut) des Firmenkontos
  • Art der gewerblichen oder freiberuflichen Tätigkeit
  • Anzahl der Beschäftigten (Berechnung der Vollzeitbeschäftigten)
 

Baden-Württemberg

Erste Anlaufstelle in Baden-Württemberg ist das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau. Auf der Website des Ministeriums sind die Zuschüsse unter der Überschrift „Soforthilfe Corona“ dargestellt. Das Land hat bereits ein eigenes Programm aufgelegt, das ähnlich aufgebaut ist wie das Bundesprogramm. Neben den genannten Zuschüssen für Antragsberechtigte mit bis zu 10 Beschäftigten (wie es der Bund vorsieht), bietet Baden-Württemberg auch den berechtigten Betrieben mit bis zu 50 Beschäftigten einen Zuschuss in Höhe von 30.000 Euro für drei Monate.

Bayern

Auch Bayern hatte bereits ein eigenes Soforthilfe-Prgramm aufgelegt. Alle wichtigen Informationen finden sich auf der Website des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie, und zwar ebenfalls unter dem Stichwort „Soforthilfe Corona“. Die Staffelung des Programms in Bayern sieht folgende Zuschüsse in Abhängigkeit von der Zahl der Beschäftigten vor:

  • bis zu 5 Erwerbstätige: 5.000 Euro
  • bis zu 10 Erwerbstätige: 7.500 Euro
  • bis zu 50 Erwerbstätige: 15.000 Euro
  • bis zu 250 Erwerbstätige: 30.000 Euro

 

Man arbeite derzeit daran, die Modalitäten mit dem Soforthilfeprogramm des Bundes abzustimmen, heißt es beim Bayerischen Wirtschaftsministerium.

Berlin

In Berlin existiert ebenfalls ein Programm zur Behebung von Liquiditätsengpässen wegen der Coronakrise. Die als Zuschüsse vorgesehenen Hilfen sind unter der „Soforthilfe II“ zu finden. Nähere Informationen zur Beantragung finden sich auf der Website berlin.de unter dem Gliederungspunkt „5. Soforthilfe II bei Liquiditätsengpässen wegen Corona“. Weitere Informationen zu den Zuschüssen sind zudem bei der Investitionsbank Berlin sowie der Berlin Partner für Wirtschaft und Technologie GmbH zu finden.

 

Aus dem Landesprogramm in Berlin kommen demnach die Zuschüsse für Soloselbständige, Freiberufler und Kleinstunternehmen mit bis zu fünf Beschäftigten. Aus dem Bundesprogramm würden die Zuschüsse für Berechtigte mit bis zu zehn Beschäftigten kommen.

Bremen

In Bremen sind die Informationen zu den Zuschüssen des Bundes auf der Website der Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa Bremen bereitgestellt. Die Abwicklung erfolgt in Bremen über die Task Force der Förderbank für Bremen und Bremerhaven (BAB). Über die BAB steuert das Land die Hilfen aufgrund der Coronakrise für alle (Kleinst-)Unternehmen, freiberuflich Tätigen und Selbständigen. Informationen zum Zuschuss des Landes sind bei der Handelskammer Bremen unter dem Titel „Corona-Soforthilfe Programm“ zu finden.

Hamburg

In Hamburg firmiert die Soforthilfe des Landes zur Corona-Epidemie unter dem Label „Hamburger Corona Soforthilfe (HCS)“. Sowohl dieses Landesprogramm als auch das Bundesprogramm werden von der Hamburgischen Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg) koordiniert. Der Landeszuschuss im Rahmen der HCS sei nicht rückzahlbar und soll nach der Zahl der Beschäftigten gestaffelt werden. Soloselbständige sollen demnach 2.500 Euro und Unternehmen je nach der Zahl der Beschäftigten bis zu 25.000 Euro erhalten.

Hessen

In Hessen informiert die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WI Bank) über die Corona-Soforthilfen des Bundes sowie des Landes Hessen. Informationen zu dem in Hessen eingerichteten Landesprogramm mit Soforthilfen stehen auch auf der Website des Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen bereit. Die Zuschüsse im Rahmen der Soforthilfe sind gestaffelt nach der Zahl der Beschäftigten und betragen bis zu einer Obergrenze von bis zu 50 Beschäftigten bis zu 30.000 Euro. Die zentrale Website zur Beantragung der Hilfen soll ab dem 30.03.2020 aktiviert werden.

Mecklenburg-Vorpommern

Das Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt den von der Coronakrise besonders geschädigten Unternehmen und Freiberuflern Zuschüsse zur Überbrückung des Liquiditätsengpasses und organisiert diese Hilfen über das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern. Wie das Institut mitteilt, kann das Antragsformular vorab per E-Mail an soforthilfe@lfi-mv.de übermittelt werden, jedoch sei eine postalische Zusendung des Formulars „zwingend erforderlich“.

Niedersachsen

Das Land Niedersachsen steuert die Soforthilfen für Selbstständige und Kleinstunternehmer in Folge der Corona-Pandemie über die Investitions- und Förderbank Niedersachsen ‒ NBank. Mit dem Landesprogramm unterstützt werden kleine gewerbliche Unternehmen, Angehörige der freien Berufe (bis 49 Beschäftigte, bis 10 Mio. Euro Jahresumsatz oder 10 Mio. Euro Jahresbilanzsumme) und Soloselbstständige mit einer Betriebsstätte in Niedersachsen, die sich in einer existenzbedrohlichen Wirtschaftslage befinden und/oder in Liquiditätsengpässe geraten sind. Über die Soforthilfen des Bundes informiert die NBank ebenfalls. Demnach können Unternehmen, die bereits die Förderung durch die Niedersachsen-Soforthilfe Corona erhalten, ergänzend auch die Förderung des Bundes beantragen, wenn der Liquiditätsbedarf noch nicht gedeckt ein sollte.

Nordrhein Westfalen

In Nordrhein Westfalen sind die Informationen zur Corona-Soforthilfe beim Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen zusammengefasst. Die Landesregierung habe beschlossen, das Angebot des Bundes „eins zu eins“ an die Zielgruppen weiterzureichen. Zusätzlich werde der Kreis der angesprochenen Unternehmen noch um die Gruppe der Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten erweitert.

Rheinland-Pfalz

In Rheinland-Pfalz wird das Corona-Zuschussprogramm des Bundes für Soloselbstständige und Kleinunternehmen bis zu 10 Mitarbeitern mit dem Landesprogramm „Zukunftsfonds Starke Wirtschaft Rheinland-Pfalz“ ergänzt und erweitert. Dieser Zukunftsfonds werde die Zuschüsse des Bundes auf Unternehmen bis zu 30 Beschäftigte ausdehnen. Informationen dazu finden sich beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau.

Saarland

Im Saarland richtet sich ein Landesprogramm mit Soforthilfen und Zuschüssen an kleine und mittlere Unternehmen, Selbstständige und Soloselbstständige. Wie die Staatskanzlei des Saarlands mitteilt, sollen Antragssteller ein mögliches Plus zu den Fördersätzen des Bundes zusätzlich bekommen. Wer also im ersten Schritt beispielsweise 3.000 Euro vom Land bekomme, könne in einem zweiten Schritt weiteres Geld vom Bund erhalten, allerdings maximal bis zur Zuschusshöhe des Bundes.

Sachsen

Die Hilfe in Sachsen firmiert unter dem Titel „Sachsen hilft sofort“ und ist bei der Sächsische Aufbaubank angesiedelt. Allerdings handelt es sich nicht um Zuschüsse, sondern um zinslose Darlehen. Daneben weist das gemeinsame Portal zum Coronavirus der Sächsischen Staatsregierung und der Ministerien auch auf das Zuschuss-Programm des Bundes hin.

Sachsen-Anhalt

In Sachsen-Anhalt ist die Investitionsbank Sachsen-Anhalt erste Anlaufstelle, wenn es sich um die Soforthilfen im Rahmen der Coronakrise dreht. Ein Landesprogramm sieht Zuschüsse für Soloselbstständige und kleinere Unternehmen vor, um „Insolvenzen zu vermeiden und Arbeitsplätze zu sichern“. Das Programm sei in Anlehnung an das Hilfspaket des Bundes aufgesetzt worden und sieht auch für Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitern Zuschüsse vor. So sollen Unternehmen mit 11 bis 25 Mitarbeitern bis zu 20.000 Euro, und Unternehmen mit 26 bis 50 Mitarbeitern bis zu 25.000 Euro bekommen können.

Schleswig-Holstein

Zu den Förderanträgen für die Zuschüsse in Zusammenhang mit der Coronakrise gelangen die Soloselbständigen und Kleinbetriebe mit bis zu 10 Beschäftigten in Schleswig-Holstein über das Landesportal Schleswig-Holstein. Weitere Informationen finden sich zudem bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) unter dem Titel „COVID-19: Informationen zur Unterstützung für Unternehmen“.

Thüringen

In Thüringen werden die aktuellen Informationen für Unternehmen in Zusammenhang mit den Soforthilfen bei der Thüringer Aufbaubank gebündelt. Auch die Anträge zum Soforthilfeprogramm Corona 2020 sind dort hinterlegt.

 

(BK)

Quelle: ID 46474035