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  • · Fachbeitrag · Der praktische Fall

    Bluttransfusion bei Zeuge Jehovas ‒ ja oder nein?

    beantwortet von RA und FA MedR Dr. Rainer Hellweg, Hannover

    | Ein Patient wird bewusstlos ins Krankenhaus eingeliefert. Dem Chefarzt ist bekannt, dass der Patient der Religionsgemeinschaft der Zeugen Jehovas angehört und Bluttransfusionen ‒ auch bei letaler Bedrohung ‒ aus eigener fester Überzeugung heraus generell ablehnt. Die medizinische Situation ist ernst. Um gesundheitliche Schäden zu vermeiden, wäre eine Bluttransfusion erforderlich. Darf ‒ oder muss ‒ der Chefarzt die Bluttransfusion in die Wege leiten bzw. seine Mitarbeiter entsprechend anweisen? |

     

    Die juristische Lösung

    Nein, die Bluttransfusion darf nicht durchgeführt werden. Die ärztliche Maßnahme wäre gegen den Willen des Patienten und damit ‒ trotz medizinischer Indikation ‒ rechtswidrig. Wie das Bundesverfassungsgericht hervorhebt, ist das Recht zur Selbstbestimmung über den eigenen Körper ein Recht von Verfassungsrang und allerhöchstem Wert. Hiergegen darf nicht verstoßen werden. Ärztliche Heilbehandlungen gegen den feststehenden und frei gebildeten Willen des Patienten sind als rechtswidrig einzustufen.

     

    MERKE | Jeder ärztliche Heileingriff bedarf zu seiner Rechtmäßigkeit der wirksamen Einwilligung des Patienten. Liegt diese nicht vor, erfüllt der Eingriff in die körperliche Unversehrtheit des Patienten ‒ beginnend mit dem Stechen mit der Infusionsnadel ‒ den Straftatbestand der Köperverletzung.