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  • 11.07.2017 · Fachbeitrag · Arbeitgeber mit Grenzgängern aus Frankreich

    Neue Aufzeichnungspflichten beachten

    | In Deutschland ansässige Arbeitgeber, die französische Grenzgänger beschäftigen, müssen seit 2017 neue lohnsteuerliche Aufzeichnungspflichten beachten. Sie müssen die Tätigkeitsorte des Mitarbeiters auflisten und als Beleg zum Lohnkonto nehmen. |

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