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  • 18.08.2017 · Fachbeitrag · Arbeitsverhältnisse

    Das Entgelttransparenzgesetz: Neue Pflichten für Autohäuser mit mehr als 200 Mitarbeitern

    | Seit 06.07.2017 gilt das „Gesetz zur Förderung von Transparenz von Entgeltstrukturen“ (kurz Entgelttransparenzgesetz, abgekürzt EntgTransG). Es soll für Lohngleichheit zwischen Frauen und Männern sorgen. Neue Pflichten treffen Autohäuser mit mehr als 200 Mitarbeitern. Sie müssen auf Anfrage einzelnen Mitarbeitern Auskunft über die Gehaltsstrukturen erteilen. Weitere Prüf- und Berichtspflichten haben Autohäuser mit über 500 Mitarbeitern. Die folgende Übersicht über die vier Kernbereiche des neuen Gesetzes fasst alles Wesentliche zusammen. |