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  • Fachbeitrag · Differenzbesteuerung

    Differenzbesteuerung auch beim Verkauf von Ersatzteilen aus Altfahrzeugen anwendbar

    | Ein Verwerter von Alt- und Schrottfahrzeugen darf ausgebaute Gebrauchtteile aus von privat angeschafften Fahrzeugen differenzbesteuert nach § 25a UStG weiterverkaufen. Das hat der EuGH in einem Fall mit Ursprung in Dänemark entschieden. Das Urteil wird das deutsche Recht umkrempeln; danach ist ein differenzbesteuerter Weiterverkauf unzulässig. |

     

    Der EuGH sagt „Ja“ zur Differenzbesteuerung

    Der EuGH hält die Differenzbesteuerung für anwendbar. Nach dem Wortlaut von Art. 311 Abs. 1 Nr. 1 der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie (MwStSystRL) sind „Gebrauchtgegenstände“

    • bewegliche körperliche Gegenstände,