Atlas-Verfahren: Die Codierungen 9DEG und 9DEH gibt es nicht mehr
Bei der Ausfuhr von zugelassenen Fahrzeugen in ein Land außerhalb der EU (Drittland) ist die Vorlage eines internationalen Zulassungsscheins zur Verwendung des Ausgangsvermerks als Ausfuhrnachweis für Umsatzsteuerzwecke nicht mehr erforderlich. Das bewirkt eine Änderung in den §§ 9 und 10 Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung. Die Unterlagencodierungen 9DEG und 9DEH wurden daher zum 10. August 2012 aus der Codeliste I0136 entfernt. Erfahren Sie, was jetzt im Atlas-Verfahren gilt.
Quelle: Ausgabe 11 / 2012 | Seite 12 | ID 35912970
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