Ausgabe 04/2013, Seite 5

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| Wettbewerbsrecht


Der vergleichende Neuwagenpreis muss eindeutig sein


Wer in der Werbeanzeige für einen GW den „ehem. NP“ dem aktuellen Fahrzeugpreis vergleichend gegenüberstellt, führt einen Verbraucher in die Irre und handelt damit wettbewerbswidrig. Zu diesem – für den betroffenen Kfz-Händler unschönen – Ergebnis gelangt das LG Osnabrück. Und es steht leider mit seiner Meinung nicht alleine da; auch das OLG Hamm hat vor kurzem so entschieden.


Quelle: Ausgabe 04 / 2013 | Seite 5 | ID 35866970


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