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  • 18.05.2017 · Nachricht · GW-Handel

    Ehemann kauft, die Frau klagt auf Rückabwicklung – geht das?

    | Nach den gängigen GW-Verkaufsbedingungen ist die Übertragung von Rechten und Pflichten des Käufers aus dem Kaufvertrag nur möglich, wenn der Verkäufer schriftlich zustimmt. Ist diese Klausel zulässig? Händlerfreundlich „Ja“ sagt das OLG Karlsruhe, das sich als erste höhere Instanz mit dieser Frage beschäftigt hat. |