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  • 29.01.2010 | Rechtsprechungsreport

    Gebrauchtwagenkauf - Die wichtigsten Urteile des Jahres 2009 auf einen Blick

    Mit einem Kracher aus Karlsruhe zur Aufklärungspflicht beim Gebrauchtwagenverkauf ist das Autojahr 2009 zu Ende gegangen. Über diese Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) und über weitere wichtige Entscheidungen aus dem Jahr 2009 informiert Sie der folgende Report.  

    Von der Geschäftsanbahnung bis zum Vertragsschluss

    Internet

    Die Angaben über ein online (eBay) verkauftes Fahrzeug sind Beschaffenheitsvereinbarungen im Sinne des § 434 Absatz 1 Satz 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Hamm im Fall eines Privatverkaufs entschieden (Urteil vom 12.5.2009, Az: 28 U 42/09; Abruf-Nr. 093985).  

     

    Für 5,50 Euro einen erst knapp 6.000 km gelaufenen Porsche 911 zu ersteigern - zu schön, um wahr zu sein. Trotz formal korrekten Kaufvertrags bei der vorzeitig abgebrochenen eBay-Auktion hat das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz die 75.000 Euro-Klage abgewiesen (Beschluss vom 3.6.2009, Az: 5 U 429/09; Abruf-Nr. 100087). Begründung: Die Klage des Ersteigerers sei „rechtsmissbräuchlich“.  

     

    Zehntägige Bindung an Bestellung

    In den GW-Verkaufsbedingungen (2007) hieß es: „An diese Bestellung ist der Besteller 10 Tage (...) gebunden“. Das Amtsgericht (AG) Northeim hält die Klausel für unwirksam und wies die Klage eines Händlers auf Schadenersatz wegen Vertragsbruchs ab (Urteil vom 12.2.2009, Az: 3 C 820/08; Abruf-Nr. 090867).