Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Nachricht · Zweites Kostenrechtsmodernisierungsgesetz

    Warten auf Erhöhung der Anwaltsgebühren

    | Der Bundesrat hat am 7.6.13 beschlossen, gemäß § 77 Abs. 2 GG den Vermittlungsausschuss zu dem vom Bundestag Mitte Mai dieses Jahres verabschiedeten Zweiten Kostenrechtsmodernisierungsgesetz (Zweites KostRMoG) anzurufen. |

     

    Sieben weitere Gesetze sind in der Sitzung in den Vermittlungsausschuss verwiesen worden, darunter auch das Gesetz zur Änderung des Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferechts.

     

    Am 26.6.13 wird sich der Vermittlungsausschuss hiermit beschäftigen. Es bleibt zu hoffen, dass es zu einer raschen Einigung kommt. Durch das Zweite KostRMoG sollen nämlich auch die Anwaltsgebühren an die wirtschaftliche Entwicklung angepasst und erhöht werden.

     

    Lesen Sie aus der Begründung der Anrufung des Vermittlungsausschusses durch den Bundesrat:

    „Die Problematik gewinnt dadurch noch an Dringlichkeit, dass durch die im Zweiten Gesetz zur Modernisierung des Kostenrechts vorgesehenen Anpassungen der Rechtsanwaltsgebühren, der Vergütungen für Sachverständige, Dolmetscher und Übersetzer sowie der Entschädigungssätze für Zeugen und ehrenamtliche Richter die Ausgaben der Länder bzw. deren Einbußen wegen fehlender Auslagenerstattungen infolge der Gewährung von Prozesskosten-, Verfahrenskosten- und Beratungshilfe gegenüber der derzeitigen Rechtslage erheblich ansteigen werden.“

     

    Zu der vollständigen Begründung gelangen Sie unter

    http://www.bundesrat.de/cln_320/SharedDocs/Drucksachen/2013/0301-400/381-13_28B_29,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/381-13%28B%29.pdf  

    Quelle: ID 40021960