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  • 01.08.2005 | Arzneimittelrecht

    Vitamin- und Mineralstoffprodukte können als Arzneimittel eingestuft werden

    Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass deutsche Behörden hoch dosierte Vitamin- und Mineralstoffprodukte als Arzneimittel einstufen können (Urteil vom 9.6.2005, Az: C-211/03, Abruf-Nr. 052033). Denn auf ein Erzeugnis, das sowohl die Voraussetzungen eines Lebensmittels als auch diejenigen eines Arzneimittels erfüllt, sind nur die speziell für Arzneimittel geltenden Bestimmungen anzuwenden. Stellt ein Erzeugnis danach ein Arzneimittel dar, setzt das Inverkehrbringen in Deutschland eine nationale Genehmigung voraus. Dies gilt selbst dann, wenn das Produkt in anderen EU-Staaten rechtmäßig als Lebens- oder Nahrungsergänzungsmittel vertrieben wird.  

     

    Hinweis: Die Einstufung eines Produkts als Arznei- oder Lebensmittel muss unter Berücksichtigung all seiner Merkmale und möglicher Gesundheitsgefahren vorgenommen werden. Insofern kann auch das Ernährungsbedürfnis der Bevölkerung eine Rolle spielen. Allein das Fehlen eines solchen Bedürfnisses reicht allerdings nicht aus, das Inverkehrbringen zu verbieten. Auch dem Begriff der sicheren Höchstmengen kommt für die Unterscheidung Arznei- oder Lebensmittel keine Bedeutung zu.  

    Quelle: Ausgabe 08 / 2005 | Seite 1 | ID 85089