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  • 22.02.2018 · Fachbeitrag · Faktorerhöhungen

    Honorarsätze oberhalb des 3,5-Fachen: Landgericht nimmt Krankenversicherung in die Erstattungspflicht

    | Zahnärzte sollten sich nicht scheuen, bei besonders aufwendigen Behandlungen auch mal höhere Multiplikatoren zu wählen als den 3,5-fachen Satz. Sind diese angemessen, so bestehen vor Gericht gute Chancen, den Honoraranspruch durchzusetzen. Dies zeigt eine aktuelle Entscheidung des Landgerichts (LG) München: Das Gericht verurteilte eine private Versicherung zur Zahlung von über 7.000 Euro an die klagende Patientin (Beschluss vom 14.11.2017, Az. 26 O 16356/15, Abruf-Nr. 198364 ). |