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  • · Fachbeitrag · Beamtenrecht

    Mindestgröße für Polizistinnen rechtmäßig? Mal ja, mal nein!

    | Die Vorgaben an die mindestens zu fordernde Körpergröße von Bewerberinnen für den gehobenen Polizeivollzugsdienst in Berlin von 160 cm sind nicht zu beanstanden. Die von NRW geforderten Mindestgrößen von 163 cm für Frauen und 168 cm für Männer sind dagegen unwirksam. |

     

    Zwei Verwaltungsgerichte haben damit ziemlich unterschiedlich geurteilt:

     

    • Während die 5. Kammer des VG Berlin (1.6.17, VG 5 K 219.16, Abruf-Nr. 195146) erst im Juni 2017 zum Ergebnis kam, dass die geforderte Mindestgröße von 160 cm für Bewerberinnen wirksam sei (siehe auch AA 17, 128), bleibt abzuwarten, wie der Fall weitergeht. Die Klägerin legte Berufung beim OVG Berlin-Brandenburg ein.