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  • 27.10.2017 · Nachricht · Verkehrssicherungspflichten

    Verkehrssicherungspflichten des ArbG bei Sturm

    | Stellt der ArbG auf seinem Gelände Parkmöglichkeiten zur Verfügung, muss er nach einer Sturmwarnung das Gelände begehen und Gefahrenquellen abstellen. Verletzt er diese Verkehrssicherungspflicht, kann der ArbN einen Schadenersatzanspruch haben. |