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  • · Fachbeitrag · MuSchG-Reform

    Änderungen beim Mutterschutz: Das gilt ab 2018

    | Ende März verabschiedete der Bundestag das Gesetz zur Neuregelung des Mutterschutzes. Die bisherigen Regelungen zum Mutterschutz stammen im Wesentlichen aus dem Jahr 1952. Bis auf zwei Neuerungen soll die Reform des Mutterschutzgesetzes ab dem 1.1.18 gelten. Nach der Reform profitieren künftig mehr Mütter vom neuen Mutterschutzgesetz. Zusätzlich wird der mutterschutzrechtliche Arbeitsschutz verstärkt. AA Arbeitsrecht aktiv erläutert die wichtigsten Änderungen. |

    1. Diese Ausnahmen sollen schon vor dem 1.1.18 gelten

    Bis auf zwei Regelungen sollen die Neuerungen am 1.1.18 in Kraft treten. Die beiden Ausnahmen betreffen die Regelungen zur verlängerten Schutzfrist nach der Geburt eines behinderten Kindes und dem Kündigungsschutz nach einer Fehlgeburt. Diese treten bereits nach Verkündung des Gesetzes in Kraft. Danach gilt:

     

    • Mütter von Kindern mit Behinderung werden künftig vier Wochen länger - und damit insgesamt zwölf Wochen - Mutterschutz nach der Geburt erhalten, um sich um ihre Kinder zu kümmern.